AGB
 Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen der Mitgliedspraxis des 1. Verbands für Tierphysiotherapie e.V. und dem Kunden (Tierhalter)
1. Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Mitgliedspraxis und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im
Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
2. Geltungsbereich
Mit dem Zustandekommen des Behandlungsvertrages akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB). Ergänzend dazu erkennt der Kunde die Hausordnung und die Preisliste in der jeweiligen Form verbindlich an.
3. Behandlungsvertrag/Termine/Storno
3.1 Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Mitgliedspraxis, die Tierphysiotherapie auszuüben, annimmt und sich an die Mitgliedspraxis zum Zwecke der Beratung und Therapie wendet.
3.2 Der Internetauftritt, Flyer oder ähnliche werbende Aussagen der Mitgliedspraxis stellen keine Angebote dar. Das Angebot zum Abschluss eines Vertrages gibt stets der Kunde ab und kann von der Mitgliedspraxis angenommen werden.
3.3 Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie von der Mitgliedspraxis bestätigt wurden. Die Bestätigung ist an keine Form gebunden. Bei Verspätungen eines Kunden zu einem Termin, wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. Die Mitgliedspraxis ist nicht verpflichtet, diese durch den Kunden verursachte Verspätung nachzuholen. Eine Minderung des Honorars kommt nicht in Betracht.
3.4 Der Kunde kann bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden abgesagt werden, werden dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt.
3.5 Bei Hausbesuchen kann es aufgrund von vorhersehbarer Beeinträchtigung im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er über die Verzögerung informiert. Unabhängig von der Verzögerung hat der Kunde Anspruch auf die volle Behandlung.
3.6 Die Mitgliedspraxis ist jederzeit berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Mitgliedspraxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf. Das Gleiche gilt, wenn sie die Behandlung in Gewissenskonflikte bringt. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Mitgliedspraxis für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich sämtlicher Beratung, erhalten.
4. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
4.1 Die Mitgliedspraxis erbringt ihre Dienstleistung in der Weise, dass sie den Kunden umfassend berät und
anschließend aufgrund der Beratung in Abstimmung mit dem Kunden die Behandlung am Tier des Kunden vornimmt.
4.2 Über die Therapiemethoden entscheidet der Therapeut frei, nachdem er den Tierhalter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert hat. Soweit der Kunde keine Einwendungen erhebt, ist die Mitgliedspraxis befugt, die Methoden anzuwenden, von denen sie überzeugt ist, dass sie den größtmöglichen Nutzen bringen.
4.3 Die Mitgliedspraxis übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapieziels. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter und seinen körperlichen Voraussetzungen ausgerichtet. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
4.4 Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die durch die Mitgliedspraxis angewandten Therapien nur bei konsequenter Umsetzung der entsprechenden Empfehlung oder Hausaufgaben über die Therapiesitzungen hinaus den optimalen Erfolg erzielen können. Der Kunde verspricht, die Empfehlung (z.B. Leinenzwang, Spielverbot)
Stand Januar 2019